Berufsordnung
Als Mitglieder des Schweizerischen Psychotherapeuten-Verbandes (SPV) unterstehen wir der Standesordnung der Schweizer Charta für Psychotherapie. Das bedeutet insbesondere, dass wir an die Schweigepflicht gebunden sind und uns zur Gewährleistung der Qualität unserer Arbeit wie auch aus Interesse an unserem Beruf kontinuierlich fortbilden. Honorar und Dauer der Therapie/Analyse werden im gegenseitigen Einverständnis bestimmt.
Bei Konflikten, die PatientIn und TherapeutIn nicht gemeinsam lösen können, kann die Mediationsstelle des Psychoanalytischen Seminars Zürich (PSZ) in Anspruch genommen werden.
Wir verfügen über die Praxisbewilligung des Kantons Zürich.